Wieviel Betreuung muß pro Bewohner geplant werden?
Manchmal habe ich das Gefühl, wir diskutieren seit Jahren über dieselbe Frage und landen trotzdem immer wieder an derselben Stelle.
Jemand fragt:
"Was fordert der MD?"
"Was verlangt die WTG?"
"Wie oft muss Betreuung stattfinden?"
"Was verlangt die WTG?"
"Wie oft muss Betreuung stattfinden?"
Und nach wenigen Kommentaren lesen wir:
"Bei uns bekommt jeder Bewohner dreimal die Woche Einzelbetreuung."
"Bei uns wird täglich ein Angebot gemacht."
"Bei uns muss jeder Bewohner jeden Tag dokumentiert werden."
Das mag alles so sein.
Aber es beantwortet die eigentliche Frage nicht.
Es beschreibt lediglich, wie einzelne Einrichtungen ihre Betreuung organisieren.
Der MD prüft nicht, ob Einrichtung A genauso arbeitet wie Einrichtung B.
Die WTG prüft nicht, ob überall dieselben Minutenzahlen, Wochenpläne oder Dokumentationssysteme verwendet werden.
Am Ende geht es immer wieder um dieselben Fragen:
Wird der Bewohner wahrgenommen?
Werden seine Bedürfnisse erkannt?
Findet soziale Teilhabe statt?
Gibt es passende Betreuungsangebote?
Ist nachvollziehbar dokumentiert, was beobachtet wurde?
Wir können noch hundertmal über Minuten, Häufigkeiten und feste Vorgaben diskutieren.
Die entscheidende Frage bleibt trotzdem:
Hat sich heute jemand für den Menschen interessiert, der hinter der Dokumentation steht?
Genau dort beginnt Betreuung.
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1. Was sagt § 43b SGB XI überhaupt?
Der Anspruch lautet auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die pflegerische Versorgung hinausgeht. Ziel ist mehr soziale Teilhabe, Zuwendung, Beschäftigung und Lebensqualität. Dies gilt für alle Pflegebedürftigen in voll- und teilstationären Einrichtungen mit Pflegegrad 1 bis 5.
2. Gibt es eine vorgeschriebene Dauer?
Nein.
Weder im SGB XI noch in den Betreuungskräfte-Richtlinien steht:
- jeder Bewohner täglich 30 Minuten
- jeder Bewohner täglich 1 Stunde
- jeder Bewohner 7 Tage pro Woche
So etwas existiert nicht.
Es gibt lediglich den Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.
3. Gibt es eine vorgeschriebene Häufigkeit?
Ebenfalls nein.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe:
- täglich
- dreimal wöchentlich
- sieben Einträge pro Woche
- eine bestimmte Anzahl Einzelbetreuungen
Der Gesetzgeber spricht von zusätzlicher Betreuung und Aktivierung, nicht von einer festgelegten Anzahl von Kontakten oder Angeboten.
4. Was interessiert den MD wirklich?
Der Medizinische Dienst schaut im Wesentlichen:
Wurde der Bewohner wahrgenommen?
Kann man erkennen:
- Welche Interessen hat er?
- Welche Fähigkeiten hat er?
- Welche Bedürfnisse hat er?
- Welche Angebote passen zu ihm?
Wird das umgesetzt?
Beispiel:
Herr Müller liebt Musik.
Dann sollte sich das in der Betreuung wiederfinden:
- Singkreis
- Musikrunde
- Klavier
- Konzert
- Einzelgespräche über Musik
Ist die Betreuung nachvollziehbar dokumentiert?
Nicht die Anzahl der Seiten ist entscheidend.
Sondern:
- Was wurde angeboten?
- Hat der Bewohner teilgenommen?
- Wie hat er reagiert?
- Wie war sein Befinden?
Das muss nachvollziehbar sein.
5. Was interessiert die WTG?
Die WTG prüft eher die Struktur der Einrichtung:
- Gibt es soziale Betreuung?
- Gibt es Beschäftigungsangebote?
- Werden Bewohner einbezogen?
- Gibt es Teilhabe am Gemeinschaftsleben?
- Sind genügend Betreuungskräfte vorhanden?
Die WTG schreibt ebenfalls nicht vor:
Jeder Bewohner muss täglich ein Einzelangebot erhalten.
Eine solche Vorschrift existiert nicht.
6. Gruppenangebot oder Einzelbetreuung?
Hier wird es interessant.
Die Betreuungskräfte-Richtlinien sprechen ausdrücklich von:
- Teilhabe am Gemeinschaftsleben
- Austausch mit anderen Menschen
- Aktivierung
- Betreuung
Gruppenangebote sind deshalb keineswegs minderwertig oder "Betrug". Im Gegenteil: Gemeinschaft ist ausdrücklich gewollt.
Natürlich gibt es Bewohner, die:
- bettlägerig sind
- isoliert leben
- schwer erkrankt sind
- Gruppen nicht besuchen können
Dort sind Einzelangebote erforderlich.
Aber bei einem Bewohner, der täglich Bingo, Sitztanz, Kaffeerunde und Gesprächskreis besucht, kann niemand ernsthaft behaupten, er sei nicht betreut worden.
7. Warum dokumentieren viele Häuser trotzdem täglich?
Das hat meist einen praktischen Grund.
Wenn täglich dokumentiert wird, kann die Einrichtung jederzeit nachweisen:
- Bewohner wurde gesehen.
- Bewohner wurde wahrgenommen.
- Bewohner nahm am Leben teil.
- Veränderungen wurden erkannt.
Das ist ein Qualitätsinstrument.
Aber:
Aus einer täglichen Dokumentation entsteht kein gesetzlicher Anspruch auf tägliche Einzelbetreuung.
Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
8. Die Frage mit den 60 Bewohnern
Nehmen wir dein Beispiel:
- 60 Bewohner
- eine Betreuungskraft
- tägliche Einzelbetreuung für jeden Bewohner
Bei nur 10 Minuten pro Bewohner wären das bereits:
60 × 10 Minuten = 600 Minuten
= 10 Stunden reine Einzelbetreuung.
Ohne:
- Gruppenangebote
- Dokumentation
- Angehörige
- Spaziergänge
- Vorbereitung
- Dienstbesprechungen
Spätestens hier kollidiert die Theorie mit der Mathematik. Die Mathematik gewinnt meistens. Sie ist da sehr humorlos.
Kurzfassung
Wenn mich jemand fragt, was MD und WTG tatsächlich erwarten, würde ich antworten:
Für jeden Bewohner muss erkennbar sein, dass seine sozialen Bedürfnisse wahrgenommen werden, passende Betreuungsangebote geplant und durchgeführt werden und die Teilnahme sowie Beobachtungen nachvollziehbar dokumentiert sind.
Nicht vorgeschrieben sind:
- tägliche Einzelbetreuung
- feste Minutenvorgaben
- sieben Einzelkontakte pro Woche
- eine bestimmte Anzahl Gruppenangebote
Gefordert ist:
- individuelle Betreuung
- soziale Teilhabe
- nachvollziehbare Planung
- nachvollziehbare Dokumentation
- Umsetzung im Alltag
Genau deshalb arbeiten viele Einrichtungen mit einer täglichen Verlaufs- oder Tagesdokumentation.
Damit lässt sich belegen, dass der Bewohner wahrgenommen wurde, ohne künstlich für jeden Bewohner jeden Tag ein separates Einzelangebot erfinden zu müssen. Das entspricht auch deutlich eher dem Gedanken der sozialen Betreuung als ein Kalender voller Pflichttermine.